USV-Batterien:
je nach USV-Typ und Anwendung werden unterschiedliche Batterien eingesetzt.
In der Regel handelt es sich jedoch um kostengünstige Bleibatterien, die für USV-Anwendungen konzipiert sind.
Vorgabe:
Eine Batterie in einer USV soll über eine möglichst lange Zeit einen konstanten Strom abgeben. Es gibt bestimmte Schwerpunkte, die spezielle Batterien erfordern.
Z.B. Gel-Batterien, Batterien für zyklische Anwendungen, Batterien für sehr hohe kuzzeitige Ströme und unterschiedliche Bauformen.
Unter Berücksichtigung der Schwerpunkte wählen wir das richtige Batteriekonzept bzw. Produkt für Sie aus.
REACH-Verordnung für Gefahrenstoffe:
Unsere Batterien fallen nicht unter die Deklaration im Rahmen der RREACH-Verordnung. Wir liefern Erzeugnisse und keine Zubereitung.
ECHA Guidance on requirements for substances Seite 73, danach müssen unsere Batterien nicht registriert werden.
Gefahrgut-Verordnung für den Transport von Gütern:
Unsere Batterien entsprechen den Bestimmungen "Kein Gefahrgut nach der Gefahrgutverordnung für
Straße, Eisenbahn, Seefracht und Luftfracht, sowie
IATA Regel A67
ADR Regel 238B
IMDG, Regel 238.2
UN2800 special provision
dies gilt für unsere AGM, AGM Gel, Giv und OGiV Bleibatterien
Voraussetzung ist natürlich, das die Batterien nicht mechanisch beschädigt werden können.